Im Notfall: 112

Rauchmelderpflicht in Sachsen

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 1. Januar 2016, für bestehende Wohnungen läuft die Nachrüstpflicht seit dem 1. Januar 2024. Rechtsgrundlage ist die Sächsische Bauordnung.

Wo Melder hingehören

  • In jedem Schlafzimmer und Kinderzimmer
  • In Fluren, über die Rettungswege führen
  • An der Decke, möglichst mittig, mindestens 50 cm von Wänden entfernt

Für Einbau und Betriebsbereitschaft sind in Sachsen die Eigentümer beziehungsweise die unmittelbaren Besitzer zuständig. Prüfen Sie die Melder einmal jährlich über die Testtaste.